| EINZUG FÄLLIGER FORDERUNGEN |
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Wir ziehen Ihre kaufmännisch angemahnten und noch nicht gerichtlich geltend gemachten Forderungen ein (sog. Normalverfahren). Zur Forderung in diesem Sinne gehört nicht nur der reine Rechnungsbetrag, sondern auch die von Ihnen zu beanspruchenden Verzugszinsen, Mahn- und Inkassokosten. Dabei verstehen wir uns in erster Linie als Vermittler zwischen Ihnen und Ihrem Kunden. Unser Ziel ist das "zahlen wollen" Ihres Kunden unter Aufrechterhaltung und Fortsetzung einer bestehenden Geschäftsbeziehung. Konditionen Grundsätzlich berechnen wir bei Einzelaufträgen eine geringe Bearbeitungsgebühr, die in Abhängigkeit zur Höhe Ihrer Forderung steht. Diese Bearbeitungsgebühr erstatten wir im Erfolgsfall in voller Höhe an Sie zurück. Darüber hinaus verlangen wir eine erfolgsabhängige Provision. Der Forderungseinzug nur auf Basis einer Erfolgsprovision ist ebenfalls möglich. Ab einem bestimmten Auftragsvolumen bieten wir Ihnen einen sog. ABO-Vertrag (keine Mitgliedschaft) an. Die weitere Vergütung ist dann erfolgsabhängig (Erfolgsprovision). Die Vergütung versteht sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
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Fällige Forderungen