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Reform der Sachaufklärung

Seit dem 01.01.2013 gilt das Gesetz zur Reform der Sachaufklärung. Dieser Begriff ist wenig geläufig und bedeutet im Ergebnis nichts anderes, als dass die Zwangsvollstreckung durch die Gerichtvollzieher reformiert wurde. Die Gerichtsvollzieher bekommen eine Reihe zustätzlicher Befugnisse an die Hand, die es auf den ersten Blick erleichtern dürfte, die Vollstreckung erfolgreich zu gestalten. 

Allerdings gibt es auch eine Reihe von Stolperfallen, so sind die erweiterten Befugnisse in Bezug auf die zu vollstreckende Hauptforderung auf € 500,00 begrenzt. Insgesamt sind die Kosten für den Gerichtsvollzieher gestiegen, so dass man als Gläubiger sehr sorgfältig auswählen sollte, mit welchen Maßnahmen ein Gerichtsvollzieher beauftragt werden sollte.

Wenn Sie nun der Meinung sein sollten, dass sich die Verfolgung von sogenannten Kleinforderungen überhaupt nicht mehr lohnt, dann unterliegen Sie möglicherweise einem Trugschluss. 

Wir betrachten uns nach wie vor als Experten in der Zwangsvollstreckung, und das nicht nur bei Forderungen, die die oben beschriebene Grenze von € 500,00 überschreitet.

Nehmen Sie unsere Dienste in Anspruch und Sie werden sehen, dass wir Ihnen nicht zu viel versprechen.