IM INSOLVENZFALL

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Im Insolvenzfall

Die Insolvenz ist der Schrecken der Gläubiger. Wer nicht bereits im Vorfeld Vorkehrungen getroffen hat, kann sich zumeist nur in die Schlange der Anderen anstellen und abwarten. Wer schlau ist, wird bereits weit im Voraus aktiv. Jeder Gläubiger kann in gewissem Umfang vorausschauend taktieren. Wie das geht? Es gibt ein paar Tricks, die einem im Insolvenzfall einen Vorsprung verschaffen können. Wird ein Insolvenzverfahren eingeleitet, übernehmen wir für Sie die Anmeldung Ihrer Forderung gegenüber dem Insolvenzverwalter. Wir überwachen das Verfahren bis zum Abschluss.

Unsere Leistungen bei Insolvenz des Schuldners:

  • Ordnungsgemäße Forderungsanmeldung zur Insolvenztabelle
  • Geltendmachung von besonderen Rechten
  • Sachbearbeitung bei Bestreiten der angemeldeten Forderung
  • Anfordern von (Zwischen-) Berichten des Insolvenzverwalters
  • Auswertung der Jahresberichte des Treuhänders im Verbraucherinsolvenzverfahren
  • Überwachung der Mitwirkungspflichten des Schuldners in der Restschuldbefreiungsphase
  • Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung im Verbraucherinsolvenzverfahren
  • Betreuung bei Insolvenzanfechtungen

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